Welche Steuern zahle ich als Vermieter auf Sizilien in Italien?

Überblick über steuerliche Pflichten bei der Ferienhausvermietung auf Sizilien

Wenn Sie ein Ferienhaus auf Sizilien (Italien) vermieten, gelten bestimmte steuerliche und verwaltungstechnische Pflichten. Diese gelten sowohl für Einheimische als auch für ausländische Eigentümer und sollten sorgfältig beachtet werden, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

1. Einkommensteuer (Imposta sul Reddito)

Alle Mieteinnahmen auf Sizilien müssen in Italien versteuert werden. Sie haben dabei zwei Möglichkeiten:

  • Reguläre Besteuerung: Die Einnahmen werden gemäß dem italienischen Einkommensteuergesetz (IRPEF) versteuert. Betriebsausgaben wie Wartung, Verwaltung und Werbung können dabei abgesetzt werden.
  • Cedolare Secca: Eine pauschale Steuer auf Bruttomieteinnahmen. Seit 2024 gelten differenzierte Sätze:
    • 21 %: für langfristige Mietverträge oder kurzfristige Vermietung einer einzigen Immobilie.
    • 26 %: für die zweite bis vierte Immobilie bei kurzfristiger Vermietung (unter 30 Tagen).
    • Ab der fünften Immobilie wird die Tätigkeit als gewerblich betrachtet und unterliegt der regulären Besteuerung (IRPEF) mit Partita IVA.

2. Kurtaxe (Tassa di soggiorno)

In fast allen sizilianischen Gemeinden wird eine Kurtaxe erhoben, die von den Gästen pro Nacht zu entrichten ist. Als Vermieter sind Sie verpflichtet, diese einzuziehen und ordnungsgemäß an die Gemeinde abzuführen. Die Höhe der Steuer sowie Ausnahmen (z. B. Kinder oder längere Aufenthalte) unterscheiden sich je nach Kommune.

3. Gästemeldung bei der Polizei (Questura)

Vermieter auf Sizilien müssen alle Gäste innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft über das Portal Alloggiati Web der Polizei melden. Dafür benötigen Sie eine Anmeldung bei der örtlichen Questura. Diese Meldung ist verpflichtend und dient der öffentlichen Sicherheit.

4. Kommunale Registrierung der Vermietung

Die Vermietung muss in vielen Fällen auch offiziell bei der Gemeinde gemeldet werden. Zudem kann eine Identifikationsnummer (CIN – Codice Identificativo Nazionale) erforderlich sein, die auf Online-Portalen veröffentlicht werden muss.

5. Umsatzsteuer (IVA)

Sofern Sie keine gewerblichen Zusatzleistungen (wie Frühstück oder tägliche Reinigung) anbieten, unterliegen Sie in der Regel nicht der italienischen Mehrwertsteuerpflicht (IVA). Bei gewerblichen Tätigkeiten kann jedoch eine IVA-Pflicht entstehen.

6. Steuererklärung in Italien

Auch wenn Sie im Ausland wohnen, benötigen Sie für steuerliche Zwecke eine italienische Steuernummer (Codice Fiscale) und müssen gegebenenfalls eine jährliche Steuererklärung in Italien einreichen (Modello Redditi). Ein ortsansässiger Steuerberater (commercialista) kann Sie hierbei unterstützen.

Hinweis:

Die steuerlichen Vorgaben können sich je nach Region und Gemeinde auf Sizilien unterscheiden. Eine individuelle Beratung durch einen Steuerexperten vor Ort ist empfehlenswert.