Wenn Sie ein Ferienhaus auf Sizilien (Italien) vermieten, gelten bestimmte steuerliche und verwaltungstechnische Pflichten. Diese gelten sowohl für Einheimische als auch für ausländische Eigentümer und sollten sorgfältig beachtet werden, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Alle Mieteinnahmen auf Sizilien müssen in Italien versteuert werden. Sie haben dabei zwei Möglichkeiten:
In fast allen sizilianischen Gemeinden wird eine Kurtaxe erhoben, die von den Gästen pro Nacht zu entrichten ist. Als Vermieter sind Sie verpflichtet, diese einzuziehen und ordnungsgemäß an die Gemeinde abzuführen. Die Höhe der Steuer sowie Ausnahmen (z. B. Kinder oder längere Aufenthalte) unterscheiden sich je nach Kommune.
Vermieter auf Sizilien müssen alle Gäste innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft über das Portal Alloggiati Web der Polizei melden. Dafür benötigen Sie eine Anmeldung bei der örtlichen Questura. Diese Meldung ist verpflichtend und dient der öffentlichen Sicherheit.
Die Vermietung muss in vielen Fällen auch offiziell bei der Gemeinde gemeldet werden. Zudem kann eine Identifikationsnummer (CIN – Codice Identificativo Nazionale) erforderlich sein, die auf Online-Portalen veröffentlicht werden muss.
Sofern Sie keine gewerblichen Zusatzleistungen (wie Frühstück oder tägliche Reinigung) anbieten, unterliegen Sie in der Regel nicht der italienischen Mehrwertsteuerpflicht (IVA). Bei gewerblichen Tätigkeiten kann jedoch eine IVA-Pflicht entstehen.
Auch wenn Sie im Ausland wohnen, benötigen Sie für steuerliche Zwecke eine italienische Steuernummer (Codice Fiscale) und müssen gegebenenfalls eine jährliche Steuererklärung in Italien einreichen (Modello Redditi). Ein ortsansässiger Steuerberater (commercialista) kann Sie hierbei unterstützen.
Die steuerlichen Vorgaben können sich je nach Region und Gemeinde auf Sizilien unterscheiden. Eine individuelle Beratung durch einen Steuerexperten vor Ort ist empfehlenswert.